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Allgemeine Informationen zum Immobilienerwerb in Ungarn

 

Seit dem 26.Januar 1996 können Ausländer in Ungarn Wohnhäuser, Ferienobjekte und Baugrundstücke in den so genannten inneren Gebieten aller Ortschaften mit Grundbucheintrag direkt erwerben.

Ausgenommen sind lediglich landwirtschaftliche Nutzflächen und Liegenschaften in Naturschutzgebieten.

 

 Einmalig beim Kauf einer Immobilie anfallende Kosten:

 

     Anwaltskosten für Prüfung des aktuellen Grundbuchauszuges, Erstellung des Kaufvertrages und Übersetzung in die deutsche Sprache, Einreichung der Verträge bei Gemeindeamt, Landesamt und Grundbuchamt: 1% des Kaufpreises aber min. 500,- €

     Die Grunderwerbsteuer, das Landessteueramt erhebt beim Erwerb einer Wohnimmobilie eine Steuer in Höhe von 4% des Vertragspreises und wird ca. ein halbes Jahr nach der Umschreibung in Rechnung gestellt.

     Neben den Verbrauchskosten sind die einzig regelmäßig anfallenden Kosten die Erhebung der Gebäudesteuer durch die jeweilige Gemeinde. Sie beträgt in den meisten Ortschaften ca. 50,- € pro Jahr.

 

  

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